Im österreichischen Recht versteht man unter dem Begriff „Strafregister“ die offizielle Sammlung von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen von Personen. Diese Informationen werden zentral vom Bundesministerium für Justiz verwaltet und umfassen sowohl gerichtliche Strafen als auch sonstige strafrechtliche Maßnahmen. Die rechtlichen Grundlagen für das Strafregister finden sich im Strafregistergesetz 1968 (StrafregisterG).
§ 1 Abs. 1 des Strafregistergesetzes definiert die führende Behörde des Strafregisters und regelt, dass dieses von der Bundespolizeidirektion Wien im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz geführt wird. Das Strafregister enthält Eintragungen über strafgerichtliche Verurteilungen von natürlichen Personen sowie über bestimmte Entscheidungen über Verurteilte, die durch ausländische Gerichte ergangen sind.
Besonders wichtig ist auch § 6, der die Zwecke des Strafregisters erläutert. Es dient der Sicherheit, der Vorbeugung neuer Straftaten, der Rechtspflege sowie der Ausübung staatlicher und europäischer Aufgaben, soweit gesetzlich vorgesehen. Informationen aus dem Strafregister können von bestimmten Behörden und Institutionen angefordert werden, wobei jedoch strenge datenschutzrechtliche Bestimmungen berücksichtigt werden müssen.
Ein zentrales Element im Strafregistersystem in Österreich ist das Konzept des „Strafregisterauszugs“, welches in § 9 behandelt wird. Diese Auszüge können von betroffenen Personen bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder via Online-Services beantragt werden. Ein solcher Auszug kann etwa bei Bewerbungen verlangt werden, dient jedoch auch der betroffenen Person zur Einsicht in ihre eigenen Daten. Der Strafregisterauszug gibt darüber Auskunft, welche Verurteilungen zur Zeit der Ausstellung im Register eingetragen sind.
Das österreichische Strafregister beinhaltet des Weiteren auch Regelungen zur Tilgung von Eintragungen, die in § 12 ff. behandelt werden. Bestimmte Eintragungen können nach Ablauf gesetzlich festgelegter Fristen aus dem Register entfernt werden, vorausgesetzt es wird in der Zwischenzeit keine neue strafrechtlich relevante Tat begangen. Dies ist ein entscheidender Aspekt zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und zur Wiedereingliederung verurteilter Personen in die Gesellschaft.
Das Strafregister spielt also eine wesentliche Rolle im österreichischen Rechtssystem, indem es dazu beiträgt, sicherheitsrelevante Informationen über strafrechtlich Verurteilte strukturiert bereitzustellen und gleichzeitig individuelle Rechte zu schützen.