Strafrichter

Strafrichter ist die Bezeichnung für den Einzelrichter im Strafprozess.

Im Strafprozess an Amtsgerichten ist der Strafrichter für Vergehen zuständig, die entweder im Wege der Privatklage verfolgt werden, oder bei denen eine Strafe von mehr als zwei Jahren nicht zu erwarten ist. In den anderen Fällen ist das Schöffengericht zuständig. Das Strafmaß muss die Staatsanwaltschaft prognostizieren.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/strafrichter.php 27.10.2014

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