Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Strafrichter“ einen Richter, der mit der Rechtsprechung in Strafsachen betraut ist. Strafrichter sind in verschiedenen erstinstanzlichen Gerichtsinstanzen tätig und befassen sich mit der Verhandlung und Entscheidung von Strafsachen, das heißt mit Verbrechen und Vergehen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) sowie anderen strafrechtlichen Bestimmungen.
Die rechtliche Grundlage bildet die Strafprozessordnung (StPO) und andere einschlägige Gesetze. Gemäß § 91 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) ist die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafrechtssachen durch Landesgerichte und Bezirksgerichte sowie das Handelsgericht Wien für Handelssachen und das Arbeits- und Sozialgericht Wien für arbeitsrechtliche Angelegenheiten geregelt. Weiters gibt es die Oberlandesgerichte als Berufungsgerichte und den Obersten Gerichtshof als letzte Instanz in Strafsachen.
Strafrichter am Bezirksgericht sind in der Regel für Vergehen zuständig, für die eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht oder eine Geldstrafe verhängt werden kann. Verfahren vor einem Bezirksgericht werden in der Regel als Einzelrichterverfahren geführt. Am Landesgericht und den Oberlandesgerichten hingegen sind die Strafrichter für schwerere Vergehen und Verbrechen zuständig. Dabei wird häufiger in Senaten verhandelt, die aus mehreren Richtern bestehen können.
Eine besondere Form der Strafrichter in Österreich sind die Schöffengerichte und Geschworenengerichte, bei denen Laienrichter (Schöffen bzw. Geschworene) zusammen mit Berufsrichtern über die Straftaten urteilen. Diese kommen vor allem bei schwerwiegenden Delikten wie schweren Verbrechen oder bei speziellen Angelegenheiten wie Korruptionsfällen zum Einsatz.
Neben der reinen Judikatur in Strafsachen obliegt den Strafrichtern auch die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Strafvollstreckung und in manchen Fällen die Vorabentscheidungen über strafprozessuale Maßnahmen wie Untersuchungshaft.
Die Tätigkeit als Strafrichter verlangt neben rechtlichem Wissen auch die Fähigkeit zur Entscheidungsfindung und Bewertung komplexer Sachverhalte, um Urteile im Rahmen der Gesetzgebung gerecht und objektiv zu fällen. Das österreichische Recht stellt dabei sicher, dass Strafrichter unabhängig und unparteiisch agieren können, um die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Rechte der Angeklagten zu gewährleisten.