Straftat

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Straftat“ ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten, das den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt und deshalb mit einer gerichtlichen Strafe bedroht ist. Eine Straftat im engeren Sinne ist jede Handlung oder Unterlassung, die im Strafgesetzbuch (StGB) oder in anderen Strafgesetzen als strafbar erklärt wird.

Die grundlegenden Bestimmungen zu Straftaten finden sich im Strafgesetzbuch (StGB). Eine Straftat setzt das Vorliegen von Tatbestandsmerkmalen voraus, die bei vorsätzlichen Delikten ein bewusstes und gewolltes Handeln erfordern. Bei fahrlässigen Delikten reicht es aus, dass der Täter die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und befähigt ist (§ 6 StGB).

Das österreichische Strafrecht unterscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen. Ein Verbrechen ist eine mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedrohte Tat (§ 17 StGB). Vergehen hingegen sind alle anderen Straftaten, die mit geringeren Strafen belegt sind.

Ein wesentlicher Aspekt im Strafrecht ist die Schuld, die als Grundlage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gilt. Ohne Schuld entfällt die Strafbarkeit, das heißt, jemand kann für eine rechtswidrige Tat nur bestraft werden, wenn ihm ein schuldhaftes Verhalten vorwerfbar ist (§ 4 StGB). Dies kann entweder in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen.

Besondere Regeln gelten für jugendliche Straftäter, da hier zusätzlich das Jugendgerichtsgesetz 1988 Anwendung findet, das speziell auf die Resozialisierung und den Schutz des Jugendlichen abzielt.

Neben dem allgemeinen Strafrecht gibt es eine Vielzahl von Nebengesetzen, die spezielle Straftatbestände definieren, wie z.B. das Suchtmittelgesetz oder das Sicherheitspolizeigesetz.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Straftat in Österreich jede Handlung ist, die den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt, rechtswidrig und schuldhaft begangen wird und deshalb mit gerichtlicher Strafe bedroht ist.

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