Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Strafverfolgung“ den Prozess, in dem der Staat durch seine Behörden gegen Personen vorgeht, die verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Die Strafverfolgungsbehörden sind in erster Linie die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei (§ 2 StPO). Die Strafverfolgung ist primär in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Die Strafverfolgung beginnt in der Regel mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die Staatsanwaltschaft hat gemäß § 1 StPO die gesetzlichen Aufgaben, bei einem Verdacht auf eine Straftat die notwendige Untersuchung einzuleiten, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Erhebung einer Anklage gegeben sind. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, den Sachverhalt umfassend aufzuklären und Beweise zu sammeln. Ziel ist es, ausreichend Beweise dafür zu finden, um den Beschuldigten gegebenenfalls vor Gericht zur Verantwortung zu ziehen.
Ein wesentlicher Grundsatz der Strafverfolgung im österreichischen Recht ist der Legalitätsprinzip (§ 2 StPO). Dieses besagt, dass die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet sind, ein Verfahren einzuleiten, sobald tatsächlich zureichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat bestehen. Die Behörden haben also keinen Ermessensspielraum dahingehend, ob sie tätig werden oder nicht.
Das Ermittlungsverfahren kann in eine Hauptverhandlung münden, sofern genügend Beweise für eine Anklage vorliegen. Diese Hauptverhandlung findet vor einem Gericht statt, das aufgrund der Sach- und Personenbeweise entscheidet, ob der Beschuldigte zu verurteilen oder freizusprechen ist (§ 210 ff. StPO).
Ein spezieller Aspekt des österreichischen Strafverfahrens ist das Diversion, welches unter bestimmten Voraussetzungen alternative Maßnahmen zur formellen Anklage bietet (§§ 198–209 StPO). Dies kann eine Einstellung des Verfahrens gegen Leistung oder Auflagen umfassen und kommt besonders bei geringfügigen Straftaten zur Anwendung.
Zusammenfassend ist die Strafverfolgung in Österreich ein staatsanwaltlich getriebenes Verfahren zur Untersuchung und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfolgung von Straftaten, das sich durch den Grundsatz der Legalität und effiziente Ermittlungsverfahren auszeichnet, dabei jedoch auch alternative Wege wie Diversion kennt, um Konflikte strafrechtlich zu lösen.