Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Strafverfolgungsbehörden“ jene staatlichen Institutionen, die für die Verfolgung von Straftaten und die Durchführung von Ermittlungsverfahren zuständig sind. Zu den primären Strafverfolgungsbehörden in Österreich gehören die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei.
1. **Staatsanwaltschaft**: Die Staatsanwaltschaft ist die zentrale Ermittlungs- und Anklagebehörde in Strafsachen. Sie ist dem Justizministerium untergeordnet und agiert unabhängig von Weisungen in Ausübung ihrer Funktionen. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Einleitung und Leitung von Ermittlungsverfahren, die Überwachung der Ermittlungen der Kriminalpolizei, sowie die Erhebung der Anklage vor Gericht. Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft finden sich im österreichischen Strafprozessrecht, insbesondere in der Strafprozessordnung (StPO), bspw. § 2 StPO, der die Offizialmaxime festlegt; wonach die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen tätig werden müssen, sobald ein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung besteht.
2. **Kriminalpolizei**: Die Kriminalpolizei ist für die Ermittlungen im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens zuständig und agiert als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft. Sie sammelt Beweise, sichert Spuren, und führt Einvernahmen durch. Ihre Tätigkeit wird in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft ausgeübt. Die rechtlichen Grundlagen der Polizeiarbeit finden sich ebenfalls in der Strafprozessordnung, z.B., §§ 91 bis 104 StPO, die Aufgaben und Befugnisse der Polizei im Ermittlungsverfahren festlegen.
3. **Zusammenarbeit**: Die wirkungsvolle Strafverfolgung erfordert eine enge und koordinierte Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei. Während die Staatsanwaltschaft die rechtliche Bewertung vornimmt und über die Anklageerhebung entscheidet, führt die Polizei die erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen durch.
Zusammenfassend spielen die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei als Strafverfolgungsbehörden in Österreich zentrale Rollen im Strafprozess. Sie handeln gemeinsam im Interesse des Staates, um durch rechtmäßiges und faires Verfahren Verstöße gegen das Strafgesetz zu verfolgen und zu ahnden.