Im EU-Migrationskontext, ein Drittstaatsangehöriger, der von einer höheren Bildungseinrichtung angenommen und in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats zugelassen wurde, um als Haupttätigkeit ein Vollzeitstudienprogramm zu absolvieren, das zu einem von dem EU-Mitgliedstaat anerkannten höheren Abschluss wie einem Diplom, Zertifikat oder Doktorgrad von höheren Bildungseinrichtungen führt, einschließlich Vorbereitungskursen für diese Studien gemäß dem einzelstaatlichen Recht.
Verwandte(r) Begriff(e)
- Forscher
- Schüler
Quelle
- Art.2(b) der Richtlinie 2004/114/EG des Rates (Studentenrichtlinie)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.