Im österreichischen Recht ist der Begriff „Stückkosten“ nicht explizit in Gesetzen verankert, sondern gehört eher in das betriebswirtschaftliche und handelsrechtliche Umfeld. Stückkosten beziehen sich auf die Kosten, die für die Produktion einer einzelnen Einheit eines Erzeugnisses anfallen. Sie ergeben sich aus der Division der gesamten Produktionskosten durch die Anzahl der produzierten Einheiten. Es ist grundsätzlich ein wirtschaftlicher Begriff, der im Kontext von Kostenrechnung und Kalkulation in Unternehmen verwendet wird.
In der Praxis spielen Stückkosten eine wesentliche Rolle bei der Preisgestaltung und Wirtschaftlichkeitsanalyse eines Unternehmens. Sie helfen, die Effizienz der Produktion zu beurteilen und Preisstrategien zu entwickeln. Indirekt berühren sie das Handelsrecht, da sie Einfluss auf Vertragsabschlüsse und Preisvereinbarungen haben. Im Unternehmensgesetzbuch (UGB) ist dies indirekt relevant, da das UGB die Grundlage für Buchführung und Bilanzierung liefert, die wiederum das Kostenmanagement beeinflussen.
Zwar werden Stückkosten als spezifische Größe nicht direkt im UGB thematisiert, jedoch sind sie wesentlich für die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 231 UGB), in der die Kosten eines Unternehmens nach bestimmten Kategorien aufgeschlüsselt werden. Unternehmen müssen nach § 189 UGB eine Buchführung mit Jahres-, Wochen- oder Monatsabschlüssen führen, die eine klare Einsicht in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gibt, was auch die Analyse von Stückkosten unterstützen kann.
Zusammengefasst ist der Begriff der Stückkosten in Österreich primär wirtschaftlich und weniger rechtlich geprägt. Dennoch beeinflusst er die Art und Weise, wie Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Buchführungspflichten arbeiten, was indirekt eine rechtliche Relevanz hat.