Die Straßenverkehrsordnung 1960 Abkürzung StVO 1960 ist ein Bundesgesetz, das am 1. Jänner 1961 in Kraft getreten ist und den Verkehr auf Straßen mit öffentlichem Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer regelt.
Neben Begriffsbestimmungen enthält die Straßenverkehrsordnung Vorschriften, die für alle Verkehrsteilnehmer so weit anwendbar gelten, wie vor allem die allgemeinen Fahrregeln Fahrstreifenwechsel, Überholen, Vorrang, Fahrgeschwindigkeit, Rechtsfahrgebot etc., die Bedeutung der Lichtzeichen Verkehrsampeln und der Verkehrszeichen. Außerdem gibt es Bestimmungen für bestimmte Verkehrsteilnehmer Fuhrwerke, Fußgänger, Radfahrer etc., Strafbestimmungen und Vorschriften, die sich an die Behörde wenden z. B. wie Straßenverkehrszeichen aufzustellen sind.
Besondere Bestimmungen
Nach der Straßenverkehrsordnung haben Straßenbahnen genauer: „Schienenfahrzeuge“ auch Linksvorrang § 19 Abs. 1 und sind außerdem nicht verpflichtet, vor Zebrastreifen anzuhalten, um Fußgängern die unbehinderte Querung zu ermöglichen § 9 Abs. 2.
Literatur
Martin Hoffer: StVO : Straßenverkehrsordnung. 29. Auflage. Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Graz 2006. ISBN 3-7083-0261-3 kommentiertes ÖAMTC-Fachbuch
Gesetztesausgabe
RIS: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage Bundesnormen&Gesetzesnummer 10011336 Gesamte Rechtsvorschrift für Straßenverkehrsordnung 1960, Fassung vom 19.09.2012 , Gesetzestext im Internet, aufgerufen 19. September 2012
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenverkehrsordnung_1960 02.10.2014
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