Subsidiaritätskontrollverfahren

Die Eckpunkte des Verfahrens zur Prüfung der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Verhältnismäßigkeitsprinzips stellen sich nach dem Vertrag von Lissabon wie folgt dar:

  • Verpflichtende Direkt-Übermittlung aller Legislativvorschläge an die nationalen Parlamente durch die EU-Kommission.
  • Frühwarnsystem “Gelbe Karte“: Die nationalen Parlamente können innerhalb einer 8-Wochen-Frist ab Übermittlung des jeweiligen Legislativvorschlages eine begründete Stellungnahme an die betroffene EU-Institution richten und darlegen, warum der Entwurf nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Jedes nationale Parlament hat zwei Stimmen, wobei bei Zweikammersystemen jede Kammer eine Stimme hat. Wenn von einem Drittel bzw. im Bereich Justiz und Inneres einem Viertel dh. zumindest 18 Stimmen bzw. 14 Stimmen) der nationalen Parlamente aller Mitgliedstaaten Stellungnahmen einlangen, ist eine Pflicht zur Überprüfung des Entwurfs gegeben. Nach Abschluss der Überprüfung kann der Entwurf beibehalten, geändert oder zurückgezogen werden.
  • Frühwarnsystem “Orange Karte“: Auch im Fall der “Orangen Karte“ haben die nationalen Parlamente 8 Wochen Zeit, eine begründete Stellungnahme an die betroffene EU-Institution zu übermitteln, in der ausgeführt wird, warum der Entwurf nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Jedes nationale Parlament hat hier ebenfalls zwei Stimmen, wobei bei Zweikammersystemen jede Kammer eine Stimme hat. Wenn von mehr als der Hälfte der Stimmen aller Mitgliedstaaten Stellungnahmen einlangen, ist eine Pflicht zur Überprüfung des Entwurfs gegeben. Nach Abschluss der Überprüfung kann der Entwurf beibehalten, geändert oder zurückgezogen werden. Wenn am Entwurf jedoch festgehalten wird, so ist zu begründen, warum dem Subsidiaritätsprinzip entsprochen wird. Die Dokumentation dieses Vorgangs wird im Anschluss dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat vorgelegt. Sind 55% der Mitglieder im Rat bzw. 50% der Mitglieder im EP der Meinung, dass durch den Legislativvorschlag das Subsidiaritätsprinzip verletzt wird, so wird dieser nicht weiter geprüft und somit gestoppt.

Quellen

http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml

 

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

skpr_02
paul-kessler

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter