Suffragium lat. ist die Stimme, die der römische Bürger in den Gremien oder als Richter in Kriminalprozessen ”iudicia publica” abgab. Der Begriff Suffragium steht auch allgemeiner für Abstimmung, abgegebene Stimme Votum, Stimme ebenso wie für das Stimmrecht selbst.
Im übertragenen Sinne bedeutet Suffragium das Urteil, die Beistimmung, der Beifall und in einzelnen Zusammenhängen auch die Unterstützung.
Eine weitere Bedeutung stammt aus der römischen Kaiserzeit und meint das Verlangen des Volkes bzw. ein allgemeines Verlangen der Bürger suffragium populi.
Die etymologische Herleitung des Wortes ”suffragium” ist ungeklärt.”Der Kleine Pauly” s. v. ”suffragium”
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Suffragium 10.12.2014
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