Im österreichischen Recht kommt der Begriff „Syndikus“ nicht in der spezifischen Form vor, wie er in Deutschland bekannt ist, wo er sich auf „Syndikusrechtsanwälte“ bezieht, also Rechtsanwälte, die in Unternehmen oder Verbänden angestellt sind und gleichzeitig als Rechtsanwälte zugelassen sind. Der Begriff „Syndikus“ wird in Österreich daher in der juristischen Fachsprache kaum verwendet, sondern vielmehr durch Begriffe ersetzt, die die Funktion und Stellung der betreffenden Person beschreiben.
In Österreich handelt es sich bei juristischen Beratern von Unternehmen oft um Personen, die entweder als angestellte Juristen oder als externe Rechtsanwälte tätig sind. Angestellte Juristen, etwa in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, sind in der Regel vollausgebildete Juristen, die in der Lage sind, rechtliche Belange des Unternehmens zu bearbeiten, ohne jedoch zwangsläufig in der Funktion eines Anwalts zu handeln.
Falls es um die Tätigkeit eines rechtlichen Beraters oder juristischen Ansprechpartners innerhalb eines Unternehmens geht, spricht man in Österreich oft von „Unternehmensjuristen“ oder „Rechtsabteilungsleitern“. Diese können entweder Juristen sein, die direkt im Unternehmen angestellt sind, oder externe Anwälte, die durch das Unternehmen mandatiert wurden.
Zur rechtlichen Grundlage: Unternehmensjuristen in Österreich sind üblicherweise bei ihren jeweiligen Arbeitgebern angestellt und unterliegen den Bestimmungen des allgemeinen Arbeits- und Vertragsrechts, das sich nach dem Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sowie entsprechenden arbeitsrechtlichen Sondergesetzen richtet. Die genaue vertragliche Ausgestaltung und die jeweilige Position innerhalb des Unternehmens bestimmen, welche Rechte und Pflichten der Unternehmensjurist hat.
In Österreich besteht keine Notwendigkeit zur besonderen Zulassung einer solchen Funktion wie etwa bei den „Syndikusrechtsanwälten“ in Deutschland, wodurch sich auch keine spezifischen Paragraphen für den Titel oder die Funktion eines „Syndikus“ finden lassen. Unternehmensjuristen handeln meist auf Grundlage innerbetrieblicher Vereinbarungen und den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Anstellungen und rechtliche Beratung im Unternehmenskontext.