Tätigkeitsdelikt

Im österreichischen Strafrecht bezeichnet der Begriff „Tätigkeitsdelikt“ eine Deliktsform, bei der die bloße Vornahme einer bestimmten Handlung strafbar ist, ohne dass es auf einen Erfolg ankommt. Das heißt, der strafbare Unrechtstatbestand wird bereits durch die Handlung selbst erfüllt, unabhängig davon, ob diese Handlung einen konkreten Schaden oder Erfolg zur Folge hat.

Ein Beispiel für ein Tätigkeitsdelikt im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) ist § 75 StGB „Mord“, auch wenn dieser § im strafrechtlichen Kontext oft als Erfolgsdelikt betrachtet wird, zeigt der Aufbau des österreichischen StGB die Abgrenzung zwischen Tötungshandlungen und anderen Straftaten gut auf. Ein klareres Beispiel für ein Tätigkeitsdelikt wäre beispielsweise § 111 StGB „Üble Nachrede“, bei der es auf den Eintritt eines Erfolgs – wie eine tatsächliche Rufschädigung – nicht ankommt. Auch § 115 StGB „Beleidigung“ dient als Beispiel, da allein die Handlung der Äußerung der Beleidigung strafbar ist, unabhängig davon, ob das Opfer einen tatsächlichen Nachteil oder Schaden dadurch erleidet.

Solche Delikte konzentrieren sich auf die Rechtsgutsverletzung oder -gefährdung durch die Handlung selbst. Die Bedeutung von Tätigkeitsdelikten liegt unter anderem darin, präventiv gegen Handlungen vorzugehen, die gesellschaftliche Werte oder individuelle Rechtsgüter verletzen oder zumindest gefährden könnten, auch wenn nicht jeder Einzelfall zu einem konkret feststellbaren Schaden führen muss.

Generell unterscheidet man im österreichischen Strafrecht zwischen Tätigkeitsdelikten und Erfolgsdelikten, wobei bei letzteren neben der Handlung selbst auch der Eintritt eines bestimmten Erfolgs – wie ein Schaden oder eine konkrete Verletzung – für die Vollendung des Delikts erforderlich ist. Diese Unterscheidung ist entscheidend für den Aufbau des Tatbestands und die Zurechnung von Handlungen, da sie unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis und die Nachverfolgbarkeit einer Straftat stellt.

Bezugnahmen, wie Verweise auf Paragraphen des österreichischen Strafgesetzbuchs, unterstützen die Einordnung und das Verständnis dieser Deliktstypen im nationalen Rechtssystem.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte