Ein Tarif ist ein Vertrag oder ein Vertragszusatz mit einer Sammlung von festen Bedingungen für das Erbringen von Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Dienstvertrages. Die Vertragsbedingungen werden dann Tarif genannt, wenn sie einseitig von einem Dienstherrn oder Provider vielen möglichen Vertragspartnern angeboten werden.
Tarife gibt es insbesondere für Leistungen nicht selbstständig Tätiger Tarifvertrag für Lohntarif, Gehaltstarif, Haustarif, Rahmentarif. Tarife werden vorwiegend für Leistungen von Personen und für Leistungen von Unternehmen angewendet.
Für den Kauf von Waren nach dem Recht über den Kaufvertrag und für Werkverträge mit definiertem Erfolg wird der Begriff nicht verwendet, hingegen für die befristete Miete eines Kaufobjekts. Behörden setzen für ihre Dienste ebenfalls Tarife fest, die in der Regel jedoch keinen dinglichen Gegenwert benennen, sondern allenfalls das Ausstellen eines amtlichen Dokuments betreffen. Daher beschreiben Behördentarife lediglich Steuern, Abgaben oder Überlassungsentgelte.