Im österreichischen Recht werden Tatsachen als konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart verstanden, die dem Beweis zugänglich sind. Tatsachen umfassen alle realen Gegebenheiten, die in einem rechtlichen Verfahren festgestellt werden können und die für die Rechtsfolgen relevant sind.
Der Begriff der Tatsachen ist im Zivilprozessrecht von besonderer Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit der Beweisführung. Gemäß § 266 der Zivilprozessordnung (ZPO) sind die Parteien verpflichtet, die für die Entscheidung wesentlichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß vorzubringen. Der Richter hat die Aufgabe, den Sachverhalt festzustellen, auf dessen Grundlage das Urteil gesprochen wird. Hierbei gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gemäß § 272 ZPO, wonach der Richter aufgrund seiner persönlichen Überzeugung entscheidet, welche Tatsachen als bewiesen anzusehen sind.
Auch im Strafrecht spielt der Begriff der Tatsachen eine wesentliche Rolle. Gemäß den Prinzipien des Strafverfahrens ist es Aufgabe des Gerichts, die objektive Wahrheit zu ermitteln. Dies erfolgt unter Beachtung der Unschuldsvermutung und des Grundsatzes „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten), wodurch bewiesene Tatsachen besonders wichtig sind für den Ausgang eines Strafverfahrens.
Zudem ist im Verwaltungsrecht die Ermittlung des Sachverhalts eine zentrale Aufgabe. Verwaltungsbehörden haben gemäß dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) den maßgeblichen Sachverhalt von Amts wegen oder aufgrund der Vorbringen der Parteien zu erheben. Die Feststellung von Tatsachen ist wesentlich, um Verwaltungsakte rechtmäßig und nachvollziehbar zu erlassen.
Im österreichischen Recht ist es also von großer Bedeutung, Tatsachen genau zu erfassen und korrekt darzustellen, da sie die Grundlage für gerichtliche und verwaltungsrechtliche Entscheidungen bilden.