Bei der technischen Hilfe handelt es sich um finanzielle Unterstützung für beteiligte Akteure zur Durchführung von durch die Kommission finanzierten Programmen und Projekten. Im Rahmen der Kohäsionspolitik der Europäischen Union kann eine solche finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen werden, um Vorbereitung, Verwaltung, Evaluierung, Überwachung, Prüfung und Kontrolle zu finanzieren.
Gelder für solche Maßnahmen werden durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Kohäsionsfonds bereitgestellt.
EU-Vorschriften legen für den Anteil an den Mitteln aus einem operationellen Programm, der der technischen Hilfe zugewiesen werden kann, eine Obergrenze fest. Wird die technische Hilfe von der oder im Auftrag der Kommission in die Wege geleitet, liegt die Obergrenze bei 0,35 % des jährlichen Betrags für jeden Fonds. Kommt die technische Hilfe von den Mitgliedstaaten, liegt die Grenze bei 4 %.