Im österreichischen Strafrecht bezeichnet der Begriff „Teilfreispruch“ eine Konstellation, bei der ein Angeklagter in einem Strafverfahren hinsichtlich eines Teils der ihm zur Last gelegten Handlungen freigesprochen wird, während er hinsichtlich anderer Tatbestände verurteilt werden kann. Diese Möglichkeit ergibt sich aus der Praxis der gerichtlichen Urteilsfindung und ist insbesondere im Rahmen der Urteilsbegründung relevant, wo das Gericht seine Entscheidung hinsichtlich jedes einzelnen Anklagepunktes sorgfältig darlegen muss.
Nach der österreichischen Strafprozessordnung (StPO) ist das Gericht verpflichtet, über jeden Anklagepunkt getrennt zu befinden. Wenn ein Gericht also zu dem Schluss kommt, dass die Beweise hinsichtlich bestimmter Tatbestände nicht ausreichen, um eine schuldhafte Handlung nachzuweisen, folgt in Bezug auf diese Anklagepunkte ein Freispruch, während ein Schuldspruch bei ausreichender Beweislage für andere Anklagepunkte erfolgen kann.
In der Urteilsbegründung wird das Gericht die Gründe, die zu einem Teilfreispruch führten, detailliert erläutern. Dabei berücksichtigt das Gericht die vorliegenden Beweise, Zeugenaussagen und gegebenenfalls die Angemessenheit der Strafbarkeit der jeweiligen Handlungen. Ein Teilfreispruch könnte aus unterschiedlichen Gründen erfolgen, etwa wenn die Beweise für bestimmte Tatbestände unzureichend sind oder ein Tatbestand nach rechtlicher Würdigung nicht erfüllt ist.
Diese differenzierte Urteilsfindung spiegelt sich in den Bestimmungen der österreichischen Strafprozessordnung wider, wie etwa in den §§ 259 ff, die den Ablauf und die Anforderungen an das Urteil regeln. Ein Teilfreispruch unterstreicht die Pflicht des Gerichts zu einer präzisen und differenzierten Entscheidung über die Anklagepunkte, die nach dem Grundsatz der materiellen Wahrheit zu erfolgen hat.
In der Praxis hat ein Teilfreispruch erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Verfahrensablauf und die rechtlichen Konsequenzen für den Angeklagten, sowohl im Hinblick auf die Strafzumessung als auch hinsichtlich etwaiger Rechtsmittel, die gegen diese Entscheidung ergriffen werden können. Das Urteil muss jedenfalls bei einem Schuldspruch eine genaue und vollständige Begründung enthalten, auch um einer möglichen Berufung gegen die Entscheidung eine adäquate Grundlage zu geben. Ein Teilfreispruch veranschaulicht das Bemühen um gerechte Strafen, die den jeweiligen individuellen Schuldvorwürfen gerecht werden.