Bevor Gläubiger bei Gericht eine Klage einbringen können, muss Terminverlust eintreten. Bei einem Kredit tritt Terminverlust dann ein, wenn die Ratenzahlung nicht wie vereinbart eingehalten wurde. Ist das der Fall, wird der Kredit „fällig gestellt“. Schuldner werden aufgefordert, den gesamten offenen Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zu begleichen. Gläubiger müssen einmal den gesamten offenen Betrag verlangen, damit sie eine gerichtliche Klage einbringen können.
Terminverlust (oder auch „Terminsverlust„) bedeutet daher, dass eine Forderung bei einem Ratengeschäft wie zum Beispiel jenes eines Kredites aufgrund eines Verzugs einer Zahlung bei den Ratenzahlungen zur Gänze fällig wird.
Wenn eine Zahlungserleichterung bewilligt wurde, sind neben den vereinbarten Raten auch die laufenden Selbstbemessungsabgaben pünktlich zu bezahlen, da sonst Terminverlust eintritt und der gesamte Steuerrückstand auf einmal fällig wird. Von diesem Betrag können dann auch noch bis zu drei Säumniszuschläge vorgeschrieben und Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.