„Was geschieht mit meinem Vermögen, wenn ich einmal nicht mehr bin? Oder sollte ich bereits zu Lebzeiten über eine Vermögensregelung nachdenken?“
Was empfiehlt sich- Erbschaft, Schenkung oder Übergabe?“
Derartige Fragen stehen meist am Beginn von Überlegungen, was mit dem eigenen Vermögen geschehen soll. Über das „eigene Ende“ denkt niemand gerne nach.
Vielen Menschen ist aber nicht bewusst, dass ohne eine wohlüberlegte und gut durchdachte Regelung der Vermögensweitergabe auch bereits zu Lebzeiten, aber speziell im Ablebensfall Probleme für Angehörige oder Hinterbliebene entstehen können.
Auseinandersetzungen, die oftmals vor Gericht entschieden werden, sind unausweichlich, wenn nicht rechtzeitig Vorsorge getroffen wird. Ihr Rechtsanwalt sagt Ihnen, wie Sie einem Streit vorbeugen können.
Bei der Rechtsnachfolge im Ablebensfall ist zwischen der gesetzlichen (es existiert kein oder kein gültiges Testament) und der testamentarischen Erbfolge zu unterscheiden.
Sie wissen, wem Sie Vermögenswerte hinterlassen wollen. Ihr Rechtsanwalt sagt Ihnen, woran Sie denken müssen.
Mit der Errichtung Ihres Testamentes sollten Sie nicht bis zum letzten Augenblick warten. Wenden Sie sich beizeiten an Ihren Rechtsanwalt und stellen Sie dadurch sicher, dass Ihr Testament wirklich Ihrem „letzten Willen“ entspricht.
Unter Umständen ist es vorteilhafter, bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte, zB. eine Liegenschaft, zu übergeben. Auch hier gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, sei es die Einräumung eines Wohnrechtes und/oder Belastung- und Veräußerungsverbotes, einer weiteren Versorgungsleistung und Ähnliches. Derartige Verträge, die eine Gegenleistung vorsehen, nennt man im Gegensatz zur Schenkung, Übergabsverträge.
Informieren Sie sich rechtzeitig. Meine Kanzlei steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.