Im österreichischen Recht spricht man von einer „titulierten Forderung“, wenn die Forderung durch einen gerichtlichen Titel bestätigt und somit vollstreckbar ist. Eine titulierte Forderung entsteht also dann, wenn ein Gläubiger in einem zivilrechtlichen Verfahren ein rechtskräftiges Urteil, einen gerichtlichen Zahlungsbefehl oder einen Anerkenntnisbeschluss erwirkt, das die Forderung bestätigt.
Der Titel stellt die offizielle Bestätigung dar, dass der Schuldner dem Gläubiger die geschuldete Summe oder Leistung zu erbringen hat. Dies ermöglicht es dem Gläubiger, in das Exekutionsverfahren (auch Vollstreckungsverfahren genannt) einzutreten, um die geschuldete Leistung zwangsweise einzutreiben. Relevante gesetzliche Bestimmungen finden sich im Exekutionsordnung (EO), insbesondere in § 1 EO, der den Exekutionstitel als Voraussetzungen für die Einleitung eines Exekutionsverfahrens definiert, sowie in § 3 EO, der die Arten solcher Exekutionstitel beschreibt.
Diese Exekutionstitel umfassen diverse gerichtliche Entscheidungen, wie zuvor erwähnt Urteile und Zahlungsbefehle, und auch andere Vollstreckungsbescheide. Ein solcher Titel ist entscheidend, da er die Voraussetzung für die Vornahme weiterer Zwangsmaßnahmen wie Gehaltspfändung, Sachpfändung oder Zwangsversteigerung bildet. Somit wird die titulierte Forderung zum Ausgangspunkt für die Erzwingung der tatsächlichen Leistungserbringung durch den Schuldner.