In Bezug auf Transportmittel, der Besitzer oder der Mieter eines Transportmittels.
Verwendungshinweis(e)
- Ein Transportunternehmer bezieht sich üblicherweise auf eine Fluglinie, ein Bus- oder Bahnunternehmen oder eine Kreuzfahrtlinie. Gemäß den Gesetzen einiger Staaten bezieht der Begriff jeden Besitzer eines Transportsmittels, der Personen in sein Hoheitsgebiet einführt, mit ein.
- Die Definition in Art. 2(a) der Richtlinie 2004/82/EG des Rates [http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex% 3A32004L0082] ist restriktiver, da sie sich explizit nur auf den Passagiertransport in der Luft bezieht und es unklar ist, worauf sich „jede natürliche oder juristische Person“ bezieht, z.B. ob es sich ausschließlich auf den Besitzer der Firma bezieht.
Quelle
- IOM Glossary on Migration, 2.Aufl., 2011 (nicht auf Deutsch verfügbar)
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