Der Begriff „Trias politica“ bezieht sich auf die Gewaltenteilung, ein fundamentales Prinzip demokratischer Staatsorganisation, das auch im österreichischen Rechtssystem von zentraler Bedeutung ist. Dieses Prinzip teilt die Staatsgewalt in drei voneinander unabhängige Bereiche: die Legislative, die Exekutive und die Judikative. In Österreich wird die Gewaltenteilung sowohl durch die Bundesverfassung als auch durch spezifische Gesetze geregelt.
Die Legislative in Österreich besteht aus dem Nationalrat und dem Bundesrat. Der Nationalrat wird nach den Prinzipien des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts gewählt (Art. 26 B-VG). Der Bundesrat vertritt die Länder auf Bundesebene und hat Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung, um föderalen Bedenken Rechnung zu tragen (Art. 34 f. B-VG).
Die Exekutive wird vom Bundespräsidenten, der Bundesregierung sowie den Landesregierungen ausgeübt. Der Bundespräsident hat verschiedene Zuständigkeiten, darunter die Ernennung der Bundesregierung und die Vertretung der Republik nach außen (Art. 60 ff. B-VG). Die Bundesregierung führt die Verwaltung des Bundes, während die Landesregierungen die Verwaltung der Länder übernehmen (Art. 102 f. B-VG).
Die Judikative ist die unabhängige Gerichtsbarkeit in Österreich. Sie umfasst ordentliche Gerichte, Verwaltungsgerichte und den Verfassungsgerichtshof. Die Unabhängigkeit der Richter ist durch die Verfassung garantiert (Art. 87 B-VG), und sie unterliegen keinem Weisungsrecht durch andere Staatsorgane. Die Gerichte sind der Anwendung und dem Schutz der Gesetze verpflichtet und können auch über Beschwerden gegen Akte der Verwaltung entscheiden (Art. 94 ff. B-VG).
Die Gewaltenteilung in Österreich ist so konzipiert, dass jede dieser Gewalten ineinandergreift und sich gegenseitig kontrolliert, um eine Konzentration der Macht zu verhindern und eine balancierte Regierungsführung sicherzustellen. Dieses System gewährleistet Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, indem es Machtmissbrauch vorbeugt und sichert, dass staatliche Autorität im Interesse der Rechte und Freiheiten der Bürger ausgeübt wird.