Das Tribunal, in der gehobenen Umgangssprache ein Gerichtshof, lateinisch der „Sitz des Tribuns“, bezeichnete im antiken Rom die Erhöhung des Amtsträgers, des Magistrates, des Prätors, des Feldherren im Lager und der Statthalter in den Provinzen, wobei die Legitimation zur Machtausübung und Rechtsprechung durch eine räumliche Erhebung symbolisiert wurde.
In der neuesten Zeit wird der Begriff Tribunal für politische Sondergerichte beziehungsweise für internationale Gerichte des Völkerstrafrechts verwendet. Die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK klassifizierte gewisse Kontrollorgane, wie den ehemaligen Unabhängigen Verwaltungssenat als Tribunal.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Tribunal 02.10.2014
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