Im österreichischen Recht gibt es den Begriff „Trivialpatent“ nicht in der Form, wie er im deutschen Recht verwendet wird. In Österreich sind Erfindungen durch Patente und Gebrauchsmuster geschützt. Während im deutschen Recht häufig zwischen Patenten für bedeutende Erfindungen und sogenannten Trivialpatenten unterschieden wird, die geringere technische Neuerungen betreffen, wird in Österreich insbesondere zwischen Patenten und Gebrauchsmustern differenziert.
Ein Patent in Österreich schützt technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich im Patentgesetz.
Ein Gebrauchsmuster in Österreich, manchmal auch als „kleines Patent“ bezeichnet, bietet Schutz für technische Erfindungen, die neu sind und gewerblich anwendbar sind. Die Anforderungen an die erfinderische Tätigkeit sind jedoch niedriger als bei einem Patent. Gebrauchsmuster eignen sich daher besonders für Erfindungen, bei denen der erfinderische Schritt nicht ausgeprägt genug ist, um ein Patent zu rechtfertigen, aber dennoch Schutz vor Nachahmung bieten soll. Die Regelungen dazu sind im Gebrauchsmustergesetz festgelegt.
Im österreichischen Kontext wäre ein Gebrauchsmuster dem deutschen „Trivialpatent“ ähnlich, jedoch gibt es diesen spezifischen Begriff nicht im österreichischen Patentrecht. Das Gebrauchsmuster erlaubt eine einfachere und schnellere Registrierung und kann bei bedarf eine kostengünstigere Alternative für Erfinder darstellen.