Tyrannen-Klausel

Im österreichischen Recht gibt es den Begriff „Tyrannen-Klausel“ in dieser spezifischen Form nicht. Der Begriff ist tatsächlich im deutschen Recht bekannt, insbesondere im Kontext des Gesellschaftsrechts, wo er Regelungen betrifft, die den Machtmissbrauch durch Mehrheitsgesellschafter verhindern sollen. Da dieser Begriff im österreichischen Recht nicht existiert, kann ich auf vergleichbare Regelungen im österreichischen Gesellschaftsrecht eingehen.

In Österreich werden ähnliche Probleme im Gesellschaftsrecht unter anderem durch Regelungen zur Treuepflicht und zum Minderheitenschutz in Gesellschaften adressiert. Eine wichtige rechtliche Grundlage, die diese Prinzipien unterstützt, ist das Aktiengesetz (AktG). Insbesondere bietet das Aktiengesetz Schutzmechanismen für Minderheitsaktionäre vor strukturellen Übergriffen der Mehrheitsaktionäre.

Ein wesentlicher Aspekt ist der § 129 AktG, der die Treuepflicht der Aktionäre umreißt. Die Treuepflicht verlangt von den Aktionären aller Gesellschaften, ihre Rechte im Interesse der Gesellschaft und unter Berücksichtigung der Interessen aller Aktionäre, einschließlich der Minderheitsaktionäre, auszuüben. Diese Verpflichtung verhindert, dass Mehrheitsaktionäre ihre Macht auf eine Weise ausüben, die der Gesellschaft insgesamt oder den Interessen der Minderheitsaktionäre schadet.

Zudem gewährt das österreichische Aktiengesetz Minderheitsaktionären bestimmte Rechte, um ihre Interessen innerhalb der Gesellschaft zu wahren. Zu diesen Rechten gehören unter anderem das Recht auf Einblick in bestimmte Geschäftsangelegenheiten, das Stimmrecht in der Hauptversammlung und das Antragsrecht in der Generalversammlung.

Ein weiterer Schutzmechanismus findet sich im Unternehmensgesetzbuch (UGB), das etwa Regelungen zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen bietet, wenn diese missbräuchlich herbeigeführt wurden und gegen die guten Sitten verstoßen (§ 879 ABGB).

Diese Schutzmaßnahmen zielen darauf ab, ein Machtungleichgewicht zwischen Mehrheit und Minderheit auszugleichen und möglichen Machtmissbrauch, der bei Fehlen solcher Regelungen auftreten könnte, zu verhindern. Insofern verfolgt das österreichische Recht ähnliche Zwecke wie der deutsche „Tyrannen-Klausel“-Ansatz, auch wenn die terminologische Benennung und die konkrete rechtliche Ausgestaltung unterschiedlich sind.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte