Überbelegung bezeichnet im österreichischen Mietrecht eine Situation, in der eine Mietwohnung oder ein anderer Wohnraum von mehr Personen genutzt wird, als es die Größe und die Zweckbestimmung der Wohnung zulassen. Dies kann rechtliche und gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Relevanz im Mietrecht
- Vertragsverletzung durch Überbelegung:
Wenn der Mieter die Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters übermäßig belegt, kann dies eine Vertragsverletzung darstellen (§ 1096 ABGB). Eine übermäßige Belegung liegt vor, wenn die Anzahl der Personen die Wohnqualität beeinträchtigt oder gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. - Kündigungsgrund:
Eine erhebliche Überbelegung kann ein Kündigungsgrund für den Vermieter sein (§ 30 MRG), insbesondere wenn:- die Wohnung durch die Überbelegung beschädigt wird,
- andere Mieter beeinträchtigt werden,
- oder die Überbelegung gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt.
Kriterien für Überbelegung
Die Überbelegung wird häufig anhand der Größe der Wohnung (Quadratmeterzahl) und der Anzahl der Bewohner beurteilt. Es gibt keine starre gesetzliche Regelung, aber gängige Richtwerte:
- Einzimmerwohnung: maximal 2 Personen.
- Pro zusätzlichem Zimmer: eine weitere Person.
Öffentlich-rechtliche Aspekte
- Gesundheitsgefährdung: Überbelegung kann die hygienischen und gesundheitlichen Verhältnisse in der Wohnung gefährden (z. B. unzureichende Belüftung, Schimmelbildung).
- Baurecht: In einigen Fällen können öffentlich-rechtliche Vorschriften (z. B. Bauordnungen) die maximale Belegung von Wohnraum beschränken.
Fazit
Überbelegung ist im österreichischen Mietrecht ein potenzieller Konfliktpunkt, der vertragliche und gesetzliche Grenzen berührt. Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten darauf achten, dass die Nutzung der Wohnung mit der vertraglich vereinbarten Belegung und den gesetzlichen Vorschriften im Einklang steht.