Das Übermaßverbot ist ein Prinzip des österreichischen Verfassungsrechts und leitet sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ab. Es besagt, dass staatliche Maßnahmen, insbesondere solche, die in Grundrechte eingreifen, nicht über das erforderliche Maß hinausgehen dürfen. Das bedeutet, dass der Staat bei der Wahl seiner Mittel stets die mildeste und effektivste Maßnahme wählen muss, die geeignet ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen.
In Österreich ist das Übermaßverbot nicht explizit in der Verfassung kodifiziert, es ergibt sich jedoch implizit aus verschiedenen Grundrechten, die in der Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und anderen Verfassungsdokumenten verankert sind. Zentral für das Übermaßverbot ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das in drei Schritten geprüft wird:
1. **Geeignetheit**: Die staatliche Maßnahme muss geeignet sein, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Eine Maßnahme ist ungeeignet, wenn sie von vornherein nicht in der Lage ist, den gewünschten Effekt herbeizuführen.
2. **Erforderlichkeit**: Unter mehreren geeigneten Maßnahmen muss diejenige gewählt werden, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten belastet. Es darf also keine mildere Maßnahme geben, die den gleichen Erfolg mit geringeren Eingriffen in Rechte erzielt.
3. **Angemessenheit**: Es erfolgt eine Abwägung zwischen der Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen und dem Gewicht der durch die Maßnahme verfolgten öffentlichen Interessen. Das eingesetzte Mittel darf nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen.
Ein Beispiel für die Anwendung des Übermaßverbots ist im Bereich des Sicherheitsrechts zu finden. Wenn beispielsweise staatliche Überwachungsmaßnahmen wie das Abhören von Telefonaten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit eingesetzt werden, muss gewährleistet sein, dass diese Maßnahmen verhältnismäßig sind. Sie müssen geeignet sein, um einen Beitrag zur Strafverfolgung zu leisten, dürfen keine mildere, gleich effektive Alternative haben und müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs in die Privatsphäre der Betroffenen stehen.
In der Praxis stellt das Übermaßverbot ein wesentliches Schutzinstrument für die Bürger dar, da es eine zu weitgehende und grundrechtswidrige Ausübung staatlicher Macht verhindert. Es wird von den österreichischen Gerichten, insbesondere dem Verfassungsgerichtshof, regelmäßig geprüft und angewandt, um sicherzustellen, dass Maßnahmen im Einklang mit den Grundrechten stehen.