Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Überpfändung“ hauptsächlich auf die gerichtliche Pfändung im Rahmen der Exekution. Die Exekution ist ein Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen, wobei das Vermögen des Schuldners herangezogen wird. Eine Überpfändung liegt vor, wenn bei der Pfändung von Vermögensgegenständen mehr gepfändet wird, als zur Befriedigung der Gläubigerforderungen notwendig ist.
Nach dem Exekutionsordnungsgesetz (EO) ist die Pfändung auf das notwendige Maß zu beschränken, das zur Deckung der Forderung sowie der Exekutionskosten erforderlich ist. Das bedeutet, dass bei der Auswahl der zu pfändenden Gegenstände insbesondere auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist (§ 253 EO).
Es wird in § 251 EO ausgeführt, dass die Exekutionsführung nicht zu einer Überschreitung der notwendigen Beschränkungen führen soll. Dabei soll der verbleibende Teil des Vermögens des Schuldners unangetastet bleiben, sofern dieser Teil nicht zur Befriedigung der Gläubigeransprüche notwendig ist.
Der Gläubiger muss bei der Beantragung der Exekutionsmaßnahmen daher schon im Vorfeld angeben, welche Vermögenswerte er als pfändbar ansieht und deren Wert im Hinblick auf die Forderungssumme abschätzen. Das Gericht hat dies zu prüfen und kann die Pfändung entsprechend einschränken.
Sollte es dennoch zu einer Überpfändung kommen, hat der Schuldner die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufhebung oder Einschränkung der Vollstreckungsmaßnahme zu stellen. Dies ist im Rahmen eines Rekurses gemäß § 54 EO möglich. Der Schuldner kann darlegen, dass die Pfändung über das hinausgeht, was zur Befriedigung der Forderungen notwendig wäre.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Verbot der Überpfändung sollen sicherstellen, dass der Schuldner nicht unzumutbar belastet wird und seine wirtschaftliche Existenz erhalten bleibt. Auch der Gläubiger hat ein Interesse daran, die Exekution effizient zu gestalten, um unnötige Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.
Zusammenfassend ist die Überpfändung im österreichischen Exekutionsrecht eine problematische Situation, die durch eine genaue Planung und Durchführung der Pfändungsmaßnahmen vermieden werden sollte. Das österreichische Recht sieht hier Schutzmaßnahmen sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger vor, um eine faire und verhältnismäßige Durchführung der Exekution zu gewährleisten.