Im österreichischen Recht wird der Begriff „Übersetzer“ typischerweise im Kontext von Gerichtsdolmetschern verwendet. Übersetzer, im juristischen Sinne, sind Personen, die mündliche oder schriftliche Texte von einer Sprache in eine andere übertragen, insbesondere bei Gerichtsverfahren und anderen behördlichen Angelegenheiten. Der Begriff unterscheidet sich von „Dolmetschern“, wobei Dolmetscher primär für die mündliche und Übersetzer vorrangig für die schriftliche Übertragung von Sprache zuständig sind.
Die zentrale gesetzliche Grundlage für gerichtliche Übersetzer und Dolmetscher findet sich im „Gerichtsdolmetschergesetz“ (GDolmG). Das Gesetz regelt die Bestellung, Rechte und Pflichten von Gerichtsdolmetschern in Österreich. Ein Gerichtsdolmetscher muss sich einer speziellen Prüfung unterziehen, um sicherzustellen, dass er die erforderlichen Fähigkeiten und Sprachkenntnisse besitzt. Nur auf diese Weise kann er auf die offizielle Liste der Gerichtsdolmetscher eingetragen werden.
Zu den Hauptpflichten eines gerichtlich beeideten Übersetzers zählen die gewissenhafte und unparteiische Ausführung der Dolmetsch- und Übersetzungstätigkeiten. Gerichtsdolmetscher stehen unter einer besonderen Treuepflicht und müssen stets der Wahrheit entsprechend arbeiten. Jeder Übersetzer muss wissen, dass er bei Verletzung seiner Pflichten disziplinarrechtlich belangt werden kann.
Zusätzlich zur Arbeit bei Gerichtsverfahren können gerichtlich beeidete Übersetzer auch für Übersetzungen von Dokumenten benötigt werden, die bei Behörden eingereicht werden müssen. Eine beglaubigte Übersetzung ist eine von einem beeideten Übersetzer erstellte Übersetzung, die als rechtsgültig anerkannt wird. In Österreich haben lässliche Fehler in der Übersetzung die Gültigkeit der Übertragung dann nicht beeinträchtigt, auch wenn die Genauigkeit eine Hauptvoraussetzung ist.
Zusammenfassend sind Übersetzer im österreichischen Recht unersetzliche Mittler zwischen verschiedenen Sprachgruppen und insbesondere in juristischen Kontexten unverzichtbar. Ihre Rolle ist es, eine klare und richtige Verständigung zu gewährleisten, was in vielen Fällen die Grundlage für fairen und gerechten Zugang zu Rechtsprozessen und administrativen Verfahren darstellt.