Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Übertretung“ eine minder schwere Form der strafbaren Handlung, die durch eine Verwaltungsstrafe geahndet wird. Übertretungen gehören zur Kategorie der Verwaltungsstrafen und stehen damit im Gegensatz zu Vergehen und Verbrechen, die Teil des Strafrechts sind und schwerere Strafen nach sich ziehen können.
Gemäß dem Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) werden Übertretungen einer Vielzahl von Vorschriften des Verwaltungsrechts zugeordnet. Diese können z. B. Verstöße gegen Verkehrsregeln, Umweltschutzbestimmungen, Gewerbeordnungen oder andere verwaltungsrechtliche Regelungen sein. Eine Übertretung stellt dabei einen Verstoß gegen eine gesetzliche oder behördliche Norm dar, die mit einer Strafe bedroht ist.
§ 1 VStG definiert das Verwaltungsvergehen und legt fest, dass jede Handlung oder Unterlassung, die den Tatbestand einer Verwaltungsübertretung erfüllt und von einer Verwaltungsbehörde strafbar ist, als Verwaltungsübertretung gilt. Dabei kann eine Übertretung nur dann geahndet werden, wenn sie eine gesetzliche Grundlage hat.
Zu den typischen Rechtsfolgen einer Übertretung zählen in Österreich Geldstrafen und unter bestimmten Umständen auch Ersatzfreiheitsstrafen, sofern die Geldstrafe nicht bezahlt wird. Die Ahndung und Verhängung dieser Strafen obliegt den Verwaltungsbehörden und nicht den Gerichten.
Ein wesentliches Merkmal von Übertretungen ist, dass es sich dabei um Taten handelt, die typischerweise das Gemeinwohl, die öffentliche Ordnung oder andere gesetzlich geschützte Interessen nur in einem relativ geringen Maß beeinträchtigen. Daher sind die Rechtsfolgen im Vergleich zu Kriminalstrafen milder gestaltet. Die Verfolgung und Ahndung von Übertretungen erfolgt zumeist in einem einfacheren und schnelleren Verwaltungsstrafverfahren. Diese Verfahren beinhalten in der Regel weniger formale Anforderungen als gerichtliche Strafverfahren.
Zusammenfassend ist eine Übertretung im österreichischen Recht eine weniger gravierende Verletzung eines verwaltungsrechtlichen Gebots oder Verbots, die administrative Folgen in Form von Verwaltungsstrafen nach sich zieht und durch Verwaltungsbehörden in einem vereinfachten Verfahren behandelt wird.