Die Ultima Ratio (von lateinisch ultimus, hier: „letzter, äußerster“ und ratio, hier: „Mittel, Möglichkeit“) bezeichnet allgemein den letzten Lösungsweg, das letzte Mittel oder den letzten Ausweg in einem Interessenkonflikt, wenn zuvor alle sonstigen Lösungsvorschläge verworfen wurden, da mit ihnen keine – oder angeblich keine – Einigung erzielt werden konnte.
In der internationalen Politik wurden und werden mit dieser Bezeichnung kriegerische Handlungen gerechtfertigt, bei denen die vorangegangenen nicht-kriegerischen Interventionen nicht zur Lösung des Konflikts führten. Vor allem zur Begründung eines sogenannten gerechten Krieges ist die Ultima Ratio ein zu erfüllender Punkt.
Auch in der Rechtswissenschaft wird vom Ultima-ratio-Prinzip gesprochen, wenn der Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit beim Einsatz juristischer Mittel betont wird.
Strafrecht
Im Strafrecht wird das Prinzip der „ultima ratio“ verfolgt. Das heißt, das Strafrecht kommt entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als letztes Mittel zum Einsatz, den Rechtsfrieden zu erzwingen, und gilt als das „schärfste Steuerungsinstrument des Staates, weil hiermit in der Regel am härtesten in die Privatsphäre eingegriffen wird.“ Zuvor seien andere Steuerungsinstrumente wie das Zivilrecht oder das Verwaltungsrecht anzuwenden.