Umfassende Landesverteidigung

Die Umfassende Landesverteidigung ULV wurde als Verteidigungsgrundlage der Neutralität im Jahr 1975 im Absatz 2 des Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes beschlossen.

Die Umfassende Landesverteidigung besteht aus vier Teilbereichen

;Militärische Landesverteidigung MLV
Die Aufgaben des österreichischen Bundesheer sind im Wehrgesetz festgelegt.

Geistige Landesverteidung GLV

Im Zuge der geistigen Landesverteidigung ist das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Notwendigkeit verschiedener Verteidigungsmaßnahmen zu bilden.

Zivile Landesverteidigung ZLV

Darunter fällt der gesamte Zivilschutz, wie auch das Funktionieren der zivilen Behörden im Verteidigungsfall oder die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit durch die Polizei

Wirtschaftliche Landesverteidigung WLV

Unter diese fällt die Bevorratung von Lebensmitteln ebenso wie die Anlage von Energievorräten. Auch Maßnahmen, dass die Wirtschaft in Krisen-oder Kriegszeiten weiterarbeiten kann.

Bewertung

Dieses Gesetz muss vor dem Hintergrund des Kalten Krieges und der exponierten Lage am Eisernen Vorhang gesehen werden, gilt aber auch heute.

Da sich das Bedrohungsbild seit dem Fall des Eisernen Vorhanges und als Mitglied der EU stark gewandelt hat, soll nach Vorschlag des Österreich-Konvents der Begriff der Umfassenden Landesverteidigung in Umfassende Sicherheit geändert werden. http://www.konvent.gv.at/K/DE/PRVOR-K/PRVOR-K_00139/fname_047547.pdf Änderungsvorschlag PDF; 30 kB des Österreich-Konvents abgerufen am 10. Jänner 2009

Weblinks

  • http://www.noezsv.at/wasist/ulv.htm Umfassende Landesverteidigung

Einzelnachweis

http://de.wikipedia.org/wiki/Umfassende_Landesverteidigung 03.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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