Der Begriff „Vereinte Nationen“ bezieht sich im österreichischen Kontext auf die Internationale Organisation, die nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurde, um den Frieden zu sichern und die internationale Zusammenarbeit zu fördern. Die Vereinten Nationen sind eine zwischenstaatliche Organisation, und Österreich ist seit 1955 Mitglied. Die Beziehung zwischen Österreich und den Vereinten Nationen ist insbesondere durch das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs sowie durch verschiedene völkerrechtliche Verträge, die im Rahmen der Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen abgeschlossen wurden, geregelt. Australien hat keinen direkten rechtsverbindlichen Akt, der ausschließlich den Vereinten Nationen zuzuordnen ist. Vielmehr sind rechtliche Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit den Vereinten Nationen oft in völkerrechtlichen Vereinbarungen und in der Implementierung dieser Vereinbarungen ins nationale Recht zu finden.
Ein wesentlicher Punkt ist die Rolle Österreichs als Standort internationaler Organisationen, da Wien einer der vier hauptsächlichen Amtssitze der Vereinten Nationen ist. Dies regelt die Beziehung durch die österreichische Gaststaatpolitik und spezielle Vereinbarungen zu Privilegien und Immunitäten internationaler Organisationen in Österreich.
Zusätzlich spielt die österreichische Verfassung eine Rolle, etwa durch die Einbindung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen ins nationale Recht. In Bezug auf Menschenrechte ist Österreich an mehrere internationale Verträge gebunden, die im Rahmen der Vereinten Nationen erarbeitet wurden, wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und verschiedene Konventionen über die Rechte von Kindern, Frauen, Behinderten und andere.
Zusammengefasst gibt es keine speziellen Paragraphen im österreichischen Recht, die ausschließlich die Vereinten Nationen betreffen, sondern die Zusammenarbeit und die Verpflichtungen Österreichs sind im Rahmen völkerrechtlicher Verträge und Grundsätze geregelt, die in das nationale Recht integriert werden.