Die Unabhängigen Verwaltungssenate UVS waren in den Bundesländern auf Grundlage des mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft getretenen Art. 129a des Bundes-Verfassungsgesetzes B-VG eingerichtete Behörden, denen die Kontrolle der Verwaltungstätigkeit zukam.
Zuständigkeit
Zu ihren Zuständigkeiten gehörten die Entscheidung über Berufungen in Verwaltungsstrafverfahren mit Ausnahme von Finanzstrafsachen des Bundes, die zuletzt in die Zuständigkeit des Unabhängigen Finanzsenats fielen, die Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Maßnahmenbeschwerde sowie die Entscheidung über Berufungen in sonstigen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, die durch Gesetz in seiner Zuständigkeit übertragen wurden Entziehungen der Lenkberechtigung, Genehmigungen von Betriebsanlagen, Apothekenkonzessionen, usw. Die UVS wurden verfassungsrechtlich als Verwaltungsbehörden eingerichtet, die allein auf Grundlage der Gesetze entschieden, ohne an Weisungen der politischen Verwaltung gebunden zu sein. Es handelte sich daher um „gerichtsähnliche Verwaltungsbehörden“, die den Mindestanforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und dem Europarecht|Recht der Europäischen Union als Tribunal entsprachen. Als Verwaltungsbehörde entschied der UVS durch Bescheid Berufungserkenntnis, nicht durch Urteil. Gegen die Entscheidungen des UVS waren wie gegen Entscheidungen aller ”anderen” Verwaltungsbehörde Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof möglich.
Die Mitglieder der UVS waren keine Richter, sondern von den Landesregierungen zum Teil auf Zeit ernannte Beamte mit richterlichen Aufgaben.
Aufgrund der im Jahr 2012 beschlossenen Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurden mit 1. Jänner 2014 die Unabhängigen Verwaltungssenate aufgelöst und durch die Landesverwaltungsgerichte ersetzt.
Literatur
- Albin Larcher Hg: Handbuch UVS. Organisation, Verfahren und Zuständigkeiten der Unabhängigen Verwaltungssenate. Verlag: facultas.wuv; 1. Auflage 2012, ISBN 978-3-7089-0848-9.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Unabh%C3%A4ngiger-Verwaltungssenat 09.12.2014
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