unbegleiteter Minderjähriger

Ein Minderjähriger, – der ohne Begleitung eines für ihn nach dem Gesetz oder der Praxis des betreffenden EU-Mitgliedstaats verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats einreist, solange er sich nicht tatsächlich in der Obhut eines solchen Erwachsenen befindet; oder – der nach der Einreise in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats dort ohne Begleitung zurückgelassen wurde.

Synonym(e)

  • UASC
  • UMF
  • unbegleitetes und alleinstehendes Kind

Oberbegriff(e)

  • alleinstehendes Kind

Verwandte(r) Begriff(e)

  • schutzbedürftige Person
  • Vertreter

Verwendungshinweis(e)

  1. Es gibt zwischen den EU-Mitgliedstaaten große Unterschiede bezüglich der nationalen Definitionen und der Berichtspraktiken, wie zum Beispiel bezüglich der zu berücksichtigenden Altersgrenze und der Frage, ob sie unbegleitet sind oder nicht.
  2. In einigen (EU-Mitglied)-Staaten, enthalten die Statistiken alle diejenigen, die angeben, dass sie unbegleitete Minderjährige sind (z.B. bevor eine Altersfeststellung dies bestätigt hat), während andere (EU-Mitglied-)Staaten nur solche erfassen, die als Minderjährige von einer kompetenten Behörde anerkannt wurden (z.B. nach einer Altersfeststellung).
  3. Weitere Informationen sind zu finden in: EMN: Policies on Reception, Return and Integration Arrangements for, and numbers of, Unaccompanied Minors – an EU comparative study, 2009. Eine Aktualisierung dieses Berichtes wurde 2015 unter dem Titel “Policies, practices and data on unaccompanied minors in the EU Memer States and Norway“, ’[https:// ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/networks/european_ migration_network/reports_en) veröffentlicht.

Quelle

  • Art. 2(l) der Richtlinie 2011/95/EU (Neufassung der Qualifikationsrichtlinie)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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