Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Unpfändbarkeit“ auf bestimmte Vermögensgegenstände einer Person, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen. Diese Regelungen sind vor allem im Exekutionsrecht zu finden, das im Wesentlichen die Durchsetzung von Geldforderungen regelt. Die Unpfändbarkeit dient dem Schutz des Schuldners und stellt sicher, dass dieser trotz Exekutionen in Würde weiterleben kann.
Gemäß der Exekutionsordnung (EO) sind verschiedene Arten von Vermögensgegenständen entweder ganz oder teilweise unpfändbar. Wesentlich sind hier insbesondere:
1. **Gegenstände des täglichen Lebens:** Sachen, die für das persönliche Leben und den Haushalt notwendig sind, sind in der Regel unpfändbar. Dazu zählen beispielsweise Kleidung, notwendige Möbel, Haushaltsgeräte und Ähnliches (§ 250 EO).
2. **Einkommen:** Ein gewisser Teil des Einkommens ist unpfändbar, um dem Schuldner ein Existenzminimum zu sichern. Dabei gibt es klare gesetzliche Regelungen, wie die Pfändungsfreigrenzen berechnet werden, die sich am jeweils aktuellen Existenzminimum orientieren.
3. **Leistungen mit Sozialcharakter:** Bestimmte sozialrechtliche Leistungen wie Sozialhilfe, Familienbeihilfe, Pflegegeld und ähnliche Leistungen sind ebenfalls unpfändbar, um soziale Absicherung zu gewährleisten.
4. **Gewerbliches Vermögen:** Werkzeuge und Maschinen, die für die Berufsausübung notwendig sind, sind in gewissem Umfang unpfändbar, was vor allem bei Kleinunternehmen und Selbständigen relevant ist (§ 251 EO).
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass das Existenzminimum des Schuldners, aber auch seine berufliche Tätigkeit nicht gefährdet wird. Der Schutz der Unpfändbarkeit wird in Streitfällen durch das Gericht geprüft und angeordnet. Dies verhindert, dass ein Gläubiger zu weitreichende Maßnahmen ergreift und den Schuldner in seiner wirtschaftlichen oder sozialen Existenz gefährdet.
Zusammenfassend ist die Unpfändbarkeit im österreichischen Recht ein wichtiges Element des Schuldnerschutzes, das einen Ausgleich zwischen den Interessen der Gläubiger und den grundlegenden Lebensbedürfnissen der Schuldner herstellt. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind vor allem in der Exekutionsordnung verankert und bilden einen wesentlichen Bestandteil des Exekutionsrechts.