Im österreichischen Recht bezeichnet die „Unterbrechung einer Frist“ einen Vorgang, der dazu führt, dass die bereits verstrichene Zeit einer Frist nicht mehr berücksichtigt wird, und die Frist von Neuem zu laufen beginnt. Die Unterbrechung von Fristen ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, abhängig davon, um welche Art von Frist es sich handelt.
Ein häufiges Beispiel für eine solche Regelung findet sich im Zivilverfahrensrecht. Hier ist etwa in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt, dass bei bestimmten Ereignissen, wie z.B. der Anrufung eines Gerichts oder dem Anerkenntnis des gegnerischen Anspruchs, die Verjährung unterbrochen werden kann. Nachdem das Ereignis, das die Unterbrechung ausgelöst hat, abgeschlossen ist, beginnt die Frist von Neuem, als ob sie nie begonnen hätte.
Ein weiteres Beispiel ist die gerichtliche Unterbrechung, die bei anhängigen Verfahren durch verschiedene prozessuale Maßnahmen ausgelöst werden kann. In manchen Fällen kann auch ein richterlicher Beschluss dazu führen, dass die Fristen unterbrochen werden, insbesondere wenn dies im Interesse eines fairen Verfahrens ist.
Es ist wichtig, den Begriff der Fristunterbrechung von der Fristhemmung zu unterscheiden. Bei einer Hemmung wird die Frist lediglich angehalten und läuft nach Wegfall des Hemmungsgrundes weiter, wobei die zuvor verstrichene Zeit angerechnet wird.
Zusätzlich gilt es zu beachten, dass spezifische Regelungen zur Unterbrechung auch in anderen Rechtsbereichen, wie dem Verwaltungsrecht oder dem Steuerrecht, existieren können. Diese Regelungen sind oft explizit in den jeweiligen Spezialgesetzen verankert und bestimmen die Umstände, unter denen eine Frist unterbrochen wird, sowie die Rechtsfolgen einer solchen Unterbrechung.
Das Konzept der Fristunterbrechung stellt sicher, dass bestimmte Ereignisse, die das zügige Vorantreiben eines Verfahrens oder die Rechtsverfolgung behindern, fair berücksichtigt werden, indem es den Betroffenen ermöglicht, die volle gesetzliche Frist auszunutzen. Dies ist ein wesentlicher Aspekt, um das rechtliche Gehör und einen fairen Prozess zu gewährleisten.