Die Bewertung von Unternehmen ist Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre und ist insbesondere für den Verkauf, für Spaltungen oder Verschmelzungen, für den Ausschluss von Gesellschaftern oder für die Abfindung ausscheidender Gesellschafter wichtig. Die Unternehmensbewertung wird meist von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Investmentbanken durchgeführt. Der Börsenwert eines Unternehmens spiegelt nicht den „wahren“ oder „inneren“ Wert eines Unternehmens wieder. Grundsätzlich sind zu unterscheiden: Der Substanzwert ist der durch Addition der Werte aller Vermögensgegenstände und Subttraktion aller Schulden errechnete Wert, er kann als Zeitwert oder auch Wiederbeschaffungswert angesetzt sein. Der Ertragswert ist die Summe der Barwerte der zu erwartenden Zukunftserfolge eines Unternehmens uU unter Hinzurechnung eines eventuellen Liquidationsüberschusses. Der Firmenwert, auch „good will“ genannt ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis eines Unternehmens und dem Substanzwert. Bei der Bewertung unterscheidet man im wesentlichen 2 Systeme: Das Substanzwertverfahren berücksichtig nur den Substanzwert und nimmt keine Rücksicht auf zukünftige Entwicklungen. Das Ertragswertverfahren berücksichtigt hingegen auch künftige Entwicklungen auf Basis des aus dem Gewinn ermittelten Cash-Flows Discounted Cash-Flow Verfahren. Nach hA ist der Unternehmenswert maßgeblich vom Ertragswert bestimmt, der Substanzwert muss aber auch berücksichtigt werden. Daher wurden Mischverfahren entwickelt, die zb auf den Durchschnitt von Substanz und Ertragswert abstellen.