Unternehmensinterne Untersuchungen (auch als „Internal Investigations“ oder „Unternehmensinterne Ermittlungen“ und „UIE“ bezeichnet) sind innerhalb des eigenen Unternehmens durchgeführte Untersuchungen.
Diese dienen einer strukturierten Sachverhaltsaufklärung.
Derartige Untersuchungen werden entweder intern von Mitarbeitern geführt, oder von extern Beauftragten (beispielsweise Wirtschaftsprüfungskanzleien oder auch Rechtsanwaltskanzleien).
Wann werden interne Untersuchungen durchgeführt?
Meist im Falle eines konkreten Verdachts wegen eines Gesetzesverstoßes.
Datenschutzrechtlicher Exkurs
Auch bei internen Ermittlungen sind materiellrechtliche Grenzen zu beachten. Bei der Durchführung solcher Untersuchungen sind nämlich stets auch die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten (insbesondere ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Vorsicht zu walten).