Als Verbandsklage wird die Klage von Vereinen oder Verbänden bezeichnet, mit der diese nicht die Verletzung eigener Rechte geltend machen, sondern die der Allgemeinheit.
Konsumentenschutzgesetz
Auch das “Konsumentenschutzgesetz“ kennt die Verbandsklage zum Schutz der Verbraucher. Auch hier handelt es sich um eine Rechtsposition, die von dem ansonst auch im österreichischen Privatrecht üblichen Grundsatz abweicht, dass nur der Betroffene selbst seine Rechte klagsweise durchsetzen kann.
Durch die Verbandsklage im Konsumentenschutzgesetz ist es möglich, dass bestimmte Organisationen aufgezählt in § 29 Abs. 1 KSchG wie etwa die Bundesarbeiterkammer, die Wirtschaftskammer Österreich oder der Verein für Konsumenteninformation ohne „persönlich“ betroffen zu sein klagsweise die Einhaltung des Konsumentenschutzgesetzes verlangen können.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandsklage#.C3.96sterreich 09.12.2014
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