Was ist zu überlegen, bevor man einen Verbraucherkredit aufnimmt?
Ein Kredit ist vorgezogener Konsum. Wenn Sie es bis jetzt nicht geschafft haben, das benötigte Geld anzusparen, sollten Sie sich gut überlegen, ob es in Zukunft möglich für Sie ist, das Geld für die Kreditraten aufzubringen. Ein Barkauf ist immer günstigerEin verantwortungsvoller Umgang mit Geld beinhaltet das Ansparen für Investitionen und das Konsumieren im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten. Eine Kreditfinanzierung ist meist für langfristige Investitionen (Kauf eines Hauses oder einer Wohnung) unumgänglich. Dort ergibt es auch Sinn, weil durch derartige Investitionen Mietzinse eingespart werden. Werden aber Güter des täglichen Lebens oder Konsumgüter wie Elektronikartikel, Wohnungseinrichtung, Reisen usw. über Ratenkäufe bzw. einen Konsumentenkredit finanziert, können sich sehr schnell zu hohe Schulden aufbauen.
Längerfristige Bindung
Kreditnehmer/innen gehen mit einem Kreditvertrag eine längerfristige, wirtschaftliche Bindung ein. Eine Änderung der eigenen wirtschaftlichen Situation durch möglichen Wechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes ist mit einzukalkulieren. Ehepaare oder Lebenspartner/innen sollten sich überlegen, wie ein Kredit im Fall der Trennung weiter finanziert werden kann.
Kreditdauer soll Lebensdauer des angeschafften Produktes nicht übersteigen
Grundsätzlich sollte man Kredite nur für längerfristige Investitionen aufnehmen, sodass den offenen Kreditraten immer auch noch ein gewisser Wert der Güter gegenübersteht, die mit dem Kredit angeschafft wurden. Wer hingegen kurzlebige Konsumgüter oder Reisen mit geborgtem Geld finanziert, muss auch dann noch Raten zahlen, wenn die Anschaffungen vielleicht kaputt sind oder die Erholung der Urlaubsreise längst verflogen ist.
Als Grundregel gilt daher, dass die Kreditlaufzeit keinesfalls die voraussichtliche Nutzungsdauer der mit dem Fremdgeld finanzierten Anschaffungen übersteigen sollte. Außerdem sollten Sie auf eine ausreichend hohe monatliche Rate achten, da der Kredit sonst durch die lange Laufzeit extrem teuer werden kann.
Zusätzliche Kosten
Für die Leistungen der Kreditgeberin, in der Regel einer Bank, sind Finanzierungskosten wie Zinsen und Spesen zu bezahlen. Außerdem sind Gebühren an den Staat zu zahlen.
Zinsen sind der Preis für die leihweise Überlassung von Kapital, also die Inanspruchnahme eines Kredites. Die Höhe der Zinsen ist von vielen Faktoren abhängig: die Politik der EZB, die eigene Kreditwürdigkeit, die Besicherung, die Dauer, der Verwendungszweck .
Werden Zinsen nicht bezahlt, werden darauf wieder Zinsen berechnet. Solche bezeichnet man dann als Zinseszinsen.
Kreditangebote vergleichen
Die Kreditkosten sind je nach Vermögenssituation oder eingebrachten Kreditsicherheiten verhandelbar.
[mkb-info]Die Aufnahme eines Kredites bindet Ihr künftiges Einkommen oft für einen langen Zeitraum. Klären Sie vor der Aufnahme eines Kredits folgende Fragen: Wieviel Geld können Sie monatlich für die Zahlung von Kreditraten aufbringen? Wie lange wird der Kredit einen Teil Ihres Einkommens binden? Je höher ihr Eigenkapital zur Bezahlung des Kaufpreises ist, desto leichter wird es, für den die restliche Summe eine Finanzierung zu finden. Machen Sie rechtzeitig einen Sparplan mit genau definierten Zielen! Legen Sie beispielsweise monatlich konsequent einen fixen Anteil Ihres Haushaltseinkommens zur Seite. Nehmen Sie einen Kredit erst auf, wenn Sie ausreichend Eigenkapital angespart haben.[/mkb-info]
Bonitätsprüfung: Es geht um Kreditwürdigkeit
Bevor eine Bank einen Kredit vergibt, muss die Bonität jeder Kreditnehmerin und jedes Kreditnehmers genau geprüft werden. Dazu müssen Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer ihr laufendes monatliches Einkommen nachweisen. Oft wird auch eine Auskunft über die wesentlichen Ausgaben verlangt. Die Bank trifft aber auch die Pflicht, von sich aus Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern einzuholen. So prüft sie vor der Kreditvergabe regelmäßig in der Konsumenten-Kredit-Evidenz des KSV (Kreditschutzverband) von 1870 nach, ob bereits andere Kredite bestehen oder vielleicht gar Zahlungsschwierigkeiten aufgetreten sind. Verletzt eine Bank die Bonitätsprüfung, kann sie schadenersatzpflichtig werden.
Kredite nicht um jeden Preis
Wird die Kreditgewährung von der Bank aus Bonitätsgründen abgelehnt, wollen manche Konsumentinnen und Konsumenten mit der Hilfe von Kreditvermittlerinnen und Kreditvermittler doch noch ans Ziel kommen und einen Kredit aufnehmen. Davon ist jedenfalls abzuraten: Die solcherart vermittelten Kredite können Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer aufgrund des höheren Risikos und dadurch, dass Kreditvermittlerunternehmen Provisionen in Höhe von bis zu fünf Prozent des Bruttokreditbetrags verlangen können, sehr teuer kommen.
Die Ablehnung der Kreditvergabe durch die Bank sollte auch als Warnsignal gesehen werden: Sie bedeutet, dass die Fachleute der Bank eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit sehen, dass der Kredit nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt werden könnte. In diesem Fall müsste die Bank auch eine Warnung an die Kreditwerberinnen/Kreditwerber aussprechen.
Je besser die Bonität von Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, desto geringer das Ausfallsrisiko für die Bank. Bei guter Bonität erweitert sich daher der Verhandlungsspielraum für Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich der Zinsen, Bearbeitungsgebühren und sonstigen Kosten.
Informationspflichten vor Vertragsabschluss/Angaben im Kreditvertrag
Bevor Sie einen Kreditvertrag abschließen, müssen Sie von der Bank genaue Informationen erhalten, mit deren Hilfe sie beurteilen können, ob der Vertrag Ihren Bedürfnissen und Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht.
Anhand der Informationen, die Verbraucher/innen schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger (CD-ROM, USB-Stick, usw.) übergeben werden müssen, ermöglicht das Angebot auch mit anderen Kreditangeboten vergleichen zu können. Um Ihnen die Entscheidung zu dem für Sie richtigen Kredit einfacher zu machen, ist die Bank verpflichtet, anhand eines Beispiels zu erklären, wie hoch die Kosten des Kredites pro Jahr sind, wie sie berechnet werden und welche Annahmen sie dabei zu Grunde legt.
Verpflichtendes EU-Standardformular
Bei der Beratung muss außerdem ein standardisiertes Informationsformular verwendet werden, das Verbraucher/innen die Angebotsgegenüberstellung erleichtern soll.
Das Informationsformular muss neben Angaben zu den den Verbraucher/innen zustehenden gesetzlichen Rechten (z.B. Rücktrittsrecht, Recht auf vorzeitige Rückzahlung) umfassende Informationen über die
- Bank
- allenfalls den/die KreditvermittlerIn
- die Art des Kredits
- die Laufzeit und die Kosten des Kredits enthalten. Die wichtigsten Eckdaten für den Vergleich von Krediten sind der Sollzinssatz, der effektive Jahreszins und der Gesamtbetrag.
Für Immobilien- und Hypothekarkredite nach dem HIKrG konnte bis zum 21. März 2019 das standardisierte Informationsformular vom VKrG weiterverwendet werden. Danach muss für diese Kreditverträge ein eigenes Informationsformular verwendet werden.
Neben dem Informationsblatt steht Verbraucher/innen auch das Recht auf einen kostenlosen Entwurf des endgültigen Vertrags zu. Damit können Verbraucher/innen weitere Vergleiche mit anderen Angeboten durchführen. Das HIKrG sieht eine zusätzliche Erläuterungspflicht der Banken vor, damit Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer beurteilen können, ob der Vertrag ihren Bedürfnissen und ihrer finanziellen Situation entspricht. Hierfür ist keine spezielle Form festgelegt.
Rücktritt und vorzeitige Rückzahlung beim Verbraucherkreditvertrag
Bei einem Verbraucherkreditvertrag haben Sie eine 14-tägige Rücktrittsfrist; außerdem können Sie den Kredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen.
Rücktritt vom Kreditvertrag
Konsumentinnen/Konsumenten haben die Möglichkeit, den Kreditvertrag binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er geschlossen wurde, ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen. Darüber muss die Bank informieren.
Werden Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer nicht oder erst später (korrekt) über ihr Rücktrittsrecht informiert, beginnt die Frist für den Widerruf gar nicht oder erst mit dem Tag der Belehrung zu laufen.
Nach einem Rücktritt vom Kreditvertrag hat die Konsumentin/der Konsument den ausbezahlten Kreditbetrag samt den seit der Auszahlung angefallenen Zinsen spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen zurückzuzahlen.
Vorzeitige Rückzahlung
Verbraucherkredite können grundsätzlich jederzeit vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Da Banken dadurch aber eine erwartete Einnahme für die Zukunft entzogen wird, können sie unter Umständen eine Entschädigung („Vorfälligkeitsgebühr”) von den KreditnehmerInnen verlangen. Dabei kommt es auf die Kreditart und die vertragliche Vereinbarung an – Kredite mit variablem Zinssatz können grundsätzlich jederzeit ohne Zusatzkosten vorzeitig zurückgezahlt werden.
Handelt es sich um Kredite mit vereinbartem Fixzinssatz, darf pro Jahr ein Betrag von € 10.000,- ohne zusätzliche Kosten vorzeitig zurückbezahlt werden. Ist der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung höher, darf die Entschädigung, die von Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer verlangt werden kann, maximal 1% des vorzeitig zurückbezahlten Betrags ausmachen. Keinesfalls darf die Entschädigung den Betrag der Zinsen übersteigen, die Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Kredits zahlen hätten müssen.