Unter der Bundesverfassung der Republik Österreich versteht man die Gesamtheit aller Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen. Die zentralen Bestimmungen des Bundesverfassungsrechtes findet man im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das im Allgemeinen gemeint ist, wenn von der Verfassung gesprochen wird.
[mkb-info]Ein durch ein Bundesverfassungsgesetz erlassener Rechtssatz ist stets eine Verfassungsbestimmung; d. h. wenn durch ein BVG einfachgesetzliche Bestimmungen geändert werden, wird daraus eine Verfassungsbestimmung (auch wenn nicht immer das Wort “Verfassungsbestimmung” vorangestellt wird. Deshalb gibt es in vereinzelt auch Bundesgesetze, die eine Verfassungsbestimmung beinhalten, obwohl diese nicht als “Verfassungsbestimmung” markiert ist.[/mkb-info]
Daneben gibt es auch noch zahlreiche andere Bundesverfassungsgesetze oder einzelne Gesetzesbestimmungen, die im jeweiligen Gesetz als “Verfassungsbestimmung” bezeichnet sind. Sie unterscheiden sich von einfachen Gesetzen durch das Zustandekommen. Bei der Abstimmung über Verfassungsgesetze oder auch Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen verlangt das Geschäftsordnungsgesetz die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen (§ 82 Abs. 2 lit. 1 GOG-NR).
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml