Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäfte durch die der Inhalt oder die Zugehörigkeit von dinglichen Rechten verändert werden.
Eine Verfügung ist die unmittelbare Einwirkung auf ein Recht oder Rechtsgut, durch Übertragung, Belastung, Aufhebung oder Änderung seines Inhalts.
Eine Übertragung stellt beispielsweise die Übereignung einer Sache oder eine Forderungsabtretung dar.
Eine Belastung kann z. B. die Bestellung eines Pfandrechts, einer Hypothek oder einer Grundschuld sein.
Aufgehoben wird ein Recht an einem Gegenstand z. B. bei Vereinbarung eines Erlasses.
Eine Änderung liegt z. B. bei der Umwandlung einer Grundschuld in eine Hypothek vor.
Man nennt nur denjenigen Verfügenden, dessen Recht übertragen wird. Daher kann eine reine Begründung eines Rechts (wie des Eigentums bei einer Aneignung einer herrenlosen Sache) kein Verfügungsgeschäft in eigentlichen Sinne sein.
Ist das Verfügungsgeschäft ein einseitiges Rechtsgeschäft, handelt es sich um ein Gestaltungsgeschäft.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Verf%C3%BCgungsgesch%C3%A4ft 03.10.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.