Vergehen bezeichnet eine minderschwere Straftat, die miteiner nicht allzuhohen Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht ist. Wann genau von einem Vergehenzu sprechenist, wird in den Rechtsordnungen der einzelnen Staaten unterschiedlich definiert.
Nach § 17 Abs. 2 des Strafgesetzbuch Strafgesetzbuches Einteilung derstrafbaren Handlungen sind Vergehen alle strafbaren Handlungen, die nicht als Verbrechen mit lebenslanger oder mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedrohte vorsätzliche Handlung definiert sind. Auch der Versuch eines Vergehens ist strafbar.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Vergehen Definition in. C3.96sterreich 08.11.2014
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