Allgemein
Mit Retorsion (= Vergeltung) wird ein Eingriff in den Rechtskreis eines anderen, zur Wiedergutmachung eines durch ihn zugefügten Unrechts bezeichnet.
Strafrecht
Retorsion im strafrechtlichen Sinn bezeichnet eine Wiedervergeltung zwischen leichten Körperverletzungen oder zwischen Beleidigung und leichter Körperverletzung bzw. umgekehrt bzw. zwischen beiderseitigen Beleidigungen. Die Retorsion ist damit ein Spezialfall des Talion. Gleichbedeutend sind „Gegenbeleidigung“ und (älter) „Gegenschelte“.
Völkerrecht
Retorsion im völkerrechtlichen Sinn bezeichnet eine Reaktion eines Völkerrechtssubjektes (vor allem eines Staates) mit grundsätzlich zulässigen Mitteln auf gegen es gerichtete feindliche Handlungen. Die Retorsion ist damit ein Spezialfall des Talion.
Retorsionen werden insbesondere im Bereich der internationalen Handelsordnung angewandt, wie sie in den Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) kodifiziert ist. In WTO-Streitschlichtungsverfahren kann dem klagenden Land das Recht auf Retorsion (durch handelsbeschränkende Maßnahmen) gegen das beklagte Land zugesprochen werden.
Abgrenzung
Repressalie
Quellen & Einzelnachweise
- https://de.wikipedia.org/wiki/Retorsion_(Strafrecht), zuletzt aufgerufen am 22.03.2021
- https://de.wikipedia.org/wiki/Retorsion_(V%C3%B6lkerrecht), zuletzt aufgerufen am 22.03.2021
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