Das dürfen Beamte immer kontrollieren
Bei Verkehrskontrollen gibt es Dinge, die die Polizeibeamten immer kontrollieren dürfen. Dazu gehören:
- Die Lenkberechtigung des Autofahrers,
- der Zulassungsschein,
- das Mitführen eines Warndreiecks und Warnweste sowie
- die Überprüfung der Vignette auf ihre Gültigkeit.
Genauso dürfen die Polizeibeamten einen Autofahrer immer am Weiterfahren hindern, wenn der Verdacht besteht, dass der Pkw nicht verkehrssicher ist.
Heftige Strafen bei Alkoholtestverweigerung
Haben die Beamten bei einer Verkehrskontrolle den Verdacht auf Alkohol am Steuer und fordern den Lenker zu einem Test auf, sollte dem unbedingt Folge geleistet werden. Verweigert dieser den Test, erwarten ihn folgende Strafen:
- Dem Pkw-Lenker wird automatisch 1,6 Promille angerechnet,
- eine Höchststrafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro,
- mindestens sechs Monate Führerscheinentzug,
- eine verkehrspsychologische Kontrolle,
- eine amtsärztliche Untersuchung und
- eine Nachschulung.
Für die Kosten der Untersuchung, Kontrolle und der Nachschulung muss der Kontrollierte selbst aufkommen.