Mit dem Vermessungsgesetz‘ aus dem Jahr 1968 hat der Gesetzgeber die Aufgaben der Landesvermessung neu geregelt:
Der Vermessungsbehörde obliegt die administrative Führung des Katasters einschließlich aller damit zusammenhängenden, übergeordneten Aufgaben wie etwa Herstellung des Festpunktfeldes. Daneben definiert das Gesetz klar die Kompetenz und den Kreis der Vermessungsbefugten § 43 VermG und überträgt ihnen allein die Durchführung von allen katastertechnischen Vermessungen Grenzbestimmungen- und Absteckungen, Teilungen und Umwandlungen in den Grenzkataster
Im Vermessungsgesetz finden sich genaue Formvorschriften über die Neuanlegung und Führung des Grenzkatasters, den Ablauf von Grenzvermessungen und über das Zusammenwirken mit Grundbuchsgerichten und Finanzbehörden. In der zugehörigen Vermessungverordnung sind die technischen Rahmenbedingungen wie etwa zulässige Messtoleranzen, Inhalt von Planurkunden geregelt.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Vermessungsgesetz 06.11.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.