Vermögen

Im österreichischen Recht wird der Begriff „Vermögen“ umfassend im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Vermögen bezeichnet die Gesamtheit der wirtschaftlichen Güter, die einer Person zustehen und die in Geld messbar sind. Es umfasst sowohl körperliche (z.B. Immobilien, Fahrzeuge) als auch unkörperliche Güter (z.B. Forderungen, Patente).

Gemäß § 300 ABGB ist das Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person die Summe ihrer rechtlich geschützten wirtschaftlichen Werte. Dazu gehören sämtliche Aktiva, während Passiva (Verbindlichkeiten) zur Vermögensdefinition im Sinne der Schuldenhaftung relevant sind, z.B. bei der Ermittlung des Nettovermögens.

Im Erbrecht regelt das österreichische Recht, dass das Vermögen eines Verstorbenen auf seine Erben übergeht. Gemäß § 727 ABGB umfasst die Erbschaft das gesamte Vermögen des Erblassers, also alle vererbbaren Rechte und Pflichten, die mit dessen Tod nicht erloschen sind.

Auch im Familienrecht spielt das Vermögen eine wesentliche Rolle, insbesondere bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung im Falle einer Scheidung. Hierbei ist zu prüfen, welches Vermögen in die eheliche Gemeinschaft eingeflossen ist und wie es bei der Aufteilung zu berücksichtigen ist.

Im Unternehmensrecht beschreibt das Vermögen eines Unternehmens dessen Geschäftswert und Substanz. Dabei sind Bilanzierungsvorschriften gemäß dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) relevant, um das Vermögen des Unternehmens transparent zu erfassen und darzustellen.

Zusammenfassend ist das Vermögen im österreichischen Recht ein zentraler Begriff, der in verschiedenen Rechtsbereichen wie dem Erbrecht, Familienrecht und Unternehmensrecht auftaucht und die Summe der wirtschaftlichen Werte einer Person oder eines Unternehmens beschreibt. Das Vermögen wird immer im Kontext seiner Rechte und Pflichten analysiert, um dessen vollständigen Wert und rechtliche Bedeutung zu erfassen.

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