Im österreichischen Recht wird der Begriff „Vermögensschaden“ im Kontext des Schadenersatzrechts verwendet. Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn jemand durch eine Handlung oder ein Unterlassen einen wirtschaftlichen Nachteil erleidet. Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) bietet die gesetzliche Grundlage für Schadenersatzansprüche.
Gemäß § 1293 ABGB beginnt es mit der Definition des Schadens als „jeden Nachteil, welcher jemandem am Vermögen, an Rechten oder an seiner Person zugefügt wird“. Ein Vermögensschaden bezieht sich hierbei explizit auf Nachteile in finanzieller Hinsicht. Dies bedeutet, dass der geschädigten Person ein messbarer Nachteil in ihrem Vermögen entstanden ist. Dazu zählen sowohl tatsächliche Schäden (damnum emergens) als auch entgangener Gewinn (lucrum cessans).
Der tatsächliche Schaden umfasst jeglichen Wertverlust, der durch das schädigende Ereignis eingetreten ist, sei es durch Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Vermögenswerten. Der entgangene Gewinn hingegen bezieht sich auf jene Gewinne, die unter normalen Umständen ohne das schädigende Ereignis erzielt worden wären.
Voraussetzungen für die Ersatzpflicht nach § 1295 ABGB sind ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten sowie ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem eingetretenen Schaden. Weiters muss der Schaden im Bereich der „Wertungszusammenhänge“, der sogenannten Schutzzwecke der verletzten Norm, liegen.
Das österreichische Recht kennt darüber hinaus die Möglichkeit der Naturalrestitution (§ 1323 ABGB) als primäre Form des Schadenersatzes, was bedeutet, dass der Geschädigte so weit wie möglich in den Zustand versetzt werden soll, in dem er sich befunden hätte, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.
In manchen Fällen können auch Schmerzensgeld oder immaterielle Schäden geltend gemacht werden, jedoch konzentriert sich der Vermögensschaden ausschließlich auf den quantifizierbaren wirtschaftlichen Verlust. Es ist ebenso wichtig zu beachten, dass es im österreichischen Recht nicht nur um den Ersatz des tatsächlichen Schadens geht, sondern auch um die Verhinderung einer ungerechtfertigten Bereicherung des Schädigers.
Zusammenfassend ist der Vermögensschaden im österreichischen Recht ein wesentlicher Bestandteil des Schadenersatzrechts mit dem Ziel, dem Geschädigten eine finanzielle Wiedergutmachung für erlittene Nachteile zu leisten, unter Berücksichtigung von Rechtswidrigkeit, Schuld und Kausalität, wobei die Naturalrestitution vorrangig zu erfolgen hat.