Die EG-Verordnung Nr. 861/2007, im Wortlaut Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen, Kurzbezeichnung EuGFVO oder EuBagatellVO, vom 11. Juli 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L 199/ 07 S. 1 regelt ein vereinfachtes Erkenntnisverfahren für geringfügige Geldforderungen bis 2.000 Euro, das in den Mitgliedstaaten der Europäische Union EU mit Ausnahme Dänemarks neben die nationalen Gerichtsverfahren tritt und dessen Entscheidungen in anderen Mitgliedstaaten Vollstreckbarkeit|vollstreckbar sind.
Geschichte
Die EuGFVO ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. In den §§ 1097 ff. ZPO sind ergänzende Regelungen zur Umsetzung der Verordnung in Deutschland.
Mit der Einführung eines Europäischen Bagatellverfahrens sollen geringfügige Forderungen in grenzüberschreitenden Rechtssachen in vereinfachten Verfahren geltend gemacht werden können. Diese sind in der Regel zeit- und kostengünstiger, verdrängen aber nicht die nationalen Gerichtsverfahren; der Kläger hat vielmehr die Wahl. Wie schon mit der Einführung des Verordnung_EG_Nr._1896/2006_EuMVVO Europäischen Mahnverfahrens werden erneut auf europäischer Ebene Regelungen für ein zusätzliches Erkenntnisverfahren aufgestellt und entfällt wie auch beim Verordnung_EG_Nr._805/2004_EuVTVO Europäischen Vollstreckungstitel das Exequaturverfahren.
Keine Anwendung findet die Verordnung für und im Verhältnis zu Dänemark Art. 2 Abs. 3. Eine völkerrechtliche Vereinbarung, wie sie zwischen der Europäische Gemeinschaft EG und Dänemark für die EuGVVO nachträglich getroffen wurde, gibt es für die EuGFVO zum jetzigen Zeitpunkt Dezember 2009 nicht.
Das Europäische Bagatellverfahren kann mit dem amtsgerichtlichen Verfahren §§ 495 ff. ZPO verglichen werden. Vor den Amtsgerichten ist das Verfahren ebenfalls vereinfacht und ist die Zuständigkeit vor allem dann begründet, wenn der Streitwert nicht 5.000 Euro übersteigt § 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz GVG.
Literatur
- Bartosz Sujecki: “Abkürzungen zum Merken: EuMVVO und EuGFVO“, Anwaltsblatt 05/2011, 374 http://www.anwaltverein.de/downloads/Anwaltsblatt/Inhaltsverzeichnis/Inhalt2011/inh-05-2011.pdf PDF
Weblinks
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:199:0001:0022:DE:PDF Verordnung EG Nr. 861/2007 pdf
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_EG_Nr._861/2007 06.11.2014
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