Die EG-Verordnung Nr. 805/2004, im Wortlaut Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen, Kurzbezeichnung EuVTVO, vom 21. April 2004 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 143/04 S.15 regelt die Einführung eines vereinfachten Verfahrens, in dem Gläubiger zeit- und kostengünstiger für unbestrittene Forderungen einen Vollstreckungstitel in anderen Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme Dänemarks erhalten können und zu diesem Zweck nicht ein Exequaturverfahren einleiten müssen.
Der Europäische Vollstreckungstitel EuVT‘ ist kein selbständiger Vollstreckungstitel, da nur die Vollstreckbarkeit eines bestehenden Vollstreckungstitels auf die anderen Mitgliedstaaten erweitert wird.
Regelungen
Die EuVTVO gilt nur für Zivil- und Handelssachen Art. 2. Bestätigungsfähige Vollstreckungstitel sind Entscheidungen, gerichtliche Vergleiche oder öffentliche Urkunden, die als “unbestritten” gelten Art. 3. Dies ist z. B. der Fall für Versäumnisurteile und Anerkenntnis urteile. Zudem müssen die Titel nach Inkrafttreten der EuVTVO zustande gekommen sein Art. 26, 33.
Die Voraussetzungen für die Bestätigung als Europäischen Vollstreckungstitel finden sich in der katalogartigen Aufzählung des Art. 6. Sie werden nur von dem Mitgliedstaat geprüft, aus dem der Vollstreckungstitel stammt. Für die Zwangsvollstreckung gilt das Recht des Mitgliedstaates, indem sie stattfinden soll Art. 20.
Weblinks
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:143:0015:0039:DE:PDF Verordnung EG Nr. 805/2004 pdf
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_EG_Nr._805/2004_Vollstreckungstitel-Verordnung 09.11.2014
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